Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ein Angebot verpflichtet weder den Künstler eine Leistung zu
erbringen noch den Veranstalter, den Künstler mit der Erbringung einer
Darbietung zu beauftragen. Angebote sind generell freibleibend.
2. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, kostenlos einen Wunschtermin zu
reservieren. Ein Anspruch auf die Erbringung einer künstlerischen Darbietung
kommt dadurch jedoch nicht zustande.
3. Ein Engagement kommt nur durch eine beidseitige schriftliche
Willenserklärung (Vertrag) zustande. Dieser muss von beiden Vertragspartnern
eigenhändig unterzeichnet werden.
4. Die jeweils angegebenen Preise, Gagen und Honorare gelten immer zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).
5. Der Künstler ist freischaffend (freiberuflich) selbständig und kommt
selbst für seine Steuern auf. Der Veranstalter ist nicht berechtigt,
irgendwelche Abzüge vom Honorar vorzunehmen.
7. Anfallende Kosten (GEMA, KSK, Energie, Genehmigungen, ...) übernimmt der
Veranstalter.
8. Das Wetterrisiko trägt bei Freiluftveranstaltungen der Veranstalter.
9. Künstler und Veranstalter versichern und gewährleisten die Einhaltung der
geplanten Auftrittszeit. Eine Karenzzeit von 30 min gilt als vereinbart.
10. Bestehen wichtige und nicht vorhersehbare Gründe (höhere Gewalt), die
die pünktliche Anreise des Künstlers verzögern, so ist dem Künstler auch bei
späterer Anreise ein Auftritt innerhalb der Veranstaltung zu ermöglichen.
Wird die Anreise durch höhere Gewalt oder Krankheit ganz verhindert, so ist
der Künstler aus dem Vertrag zu entlassen. Eine Zahlungsverpflichtung für
den Veranstalter besteht dann nicht mehr.
11. Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der
Darbietung selbst den Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind
Stil, Art und Weise des Künstlers bekannt.
12. Der Veranstalter stellt dem Künstler eine abschließbare Garderobe in
unmittelbarer Bühnennähe und eine Waschmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung.
13. Der Künstler erhält vom Veranstalter freundlicherweise kostenfrei
Speisen und Getränke in bescheidenem Umfang.
14. Nach Absprache (je nach Programm) stellt der Veranstalter kostenfrei
eine professionelle Beschallungsanlage (DJ) entsprechend der Raumgröße und
der Gästeanzahl inkl. Bedienpersonal zur Verfügung. Diese verfügt über
Anschlussmöglichkeiten für max. 2 Mikrofone (XLR oder Klinke 6,3) und über
eine Abspielmöglichkeit für CD oder MD.
15. Der Veranstalter verpflichtet sich, für einen reibungslosen und
störungsfreien Ablauf der Veranstaltung und für die Sicherheit des Künstlers
/ Equipment zu sorgen.
16. Jeder Schaden am Equipment des Künstlers, der aufgrund einer
Nachlässigkeit des Veranstalters entsteht, ist vom Veranstalter zu tragen.
Gleiches gilt auch bei Verlust / Diebstahl von Equipment.
17. Der Künstler verfügt über eine geeignete Haftpflichtversicherung und ist
für die von ihm selbst verursachten Schäden verantwortlich.
18. Personen- und Sachschäden, die während einer Veranstaltung ohne
Einwirken des Künstlers auftreten, liegen im Verantwortungsbereich des
Veranstalters.
19. Jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen bedürfen der Genehmigung des
Künstlers.
20. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig vom Erfolg der Darbietung /
Veranstaltung.
21 Das Honorar wird nach Erbringen der künstlerischen Darbietung fällig. Je
nach Vereinbarung wird das Gesamthonorar sofort in bar oder innerhalb von 10
Tagen per Banküberweisung ohne Abzüge ausgeglichen.
22. Kommt der Veranstalter in Zahlungsverzug, so bedingt dies Verzugszinsen
von 5 % über Bundesbankdiskontsatz.
23. Ein Widerruf, Rücktritt oder eine Stornierung oder Kündigung ist an die
Schriftform gebunden. Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen (Datum
Poststempel) kostenfrei widerrufen werden. Bei einer Kündigung bzw.
Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine
Kostenpauschale von 25,00 Euro erhoben. Bei einer Stornierung des Vertrages
bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird eine Kostenpauschale von 30 %
des Honorars erhoben. Bei einer Stornierung des Vertrages bis 7 Tage vor dem
Veranstaltungsdatum wird eine Kostenpauschale von 50 % des Honorars erhoben.
Bei einer Stornierung bzw. Kündigung des Vertrages innerhalb einer Woche vor
dem Veranstaltungsdatum wird das vereinbarte Honorar sofort fällig. Das
Kündigungsdatum wird durch den Poststempel bestimmt.
24. Sind einzelne Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam, so wird
die Gültigkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine neue Bestimmung in Kraft, die dem Willen und dem
wirtschaftlichen Ziel der beiden Vertragsparteien am nächsten kommt.
25. Änderungen am Vertrag bedürfen unbedingt der Zustimmung aller
Beteiligten und sind generell schriftlich zu bestätigen.
26. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil eines
Vertrages. Mit der Willenserklärung erkennen beide Vertragsparteien diese
an.
27. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als veröffentlicht und
frei zugänglich und können jedem auf Verlangen vorgelegt werden.
